Allgemeine Hinweise zur Unterrichtsgestaltung
„Musikalische Früherziehung“ – dieser Begriff wurde wesentlich durch die Strukturpläne des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) öffentlichkeitswirksam geprägt. Für deren Arbeit mit Kindern im Vorschulalter, meist mit Fokus auf die Arbeitsbedingungen und Perspektiven an den öffentlichen Musikschulen, wurden in der Folge mehrere Unterrichtskonzeptionen entwickelt, darunter das 1984 erstmals erschienene, inzwischen mehrfach aktualisierte Werk „Musik und Tanz für Kinder“. Es interpretierte die Aufgabe der „Musikalischen Früherziehung“ (MFE) – den sachlichen Zielen, aber auch den Dispositionen der Kinder entsprechend ihrer Entwicklung – als eine Früherziehung mit Musik und Tanz: eben als „Musik und Tanz für Kinder“. Neben den öffentlichen Musikschulen gab und gibt es jedoch auch weitere Einrichtungen, die sich für die Inhalte dieses Konzepts interessieren und die Erziehung und Bildung mit Musik, Bewegung und Tanz verbinden wollen. Dazu zählen in den letzten Jahren noch mehr als früher auch Kindergärten (Kindertagesstätten). Auch dort erfahren die meisten Kinder ja tatsächlich eine frühe ästhetische Bildung. Dass Musikschulen und Kindergärten deshalb verstärkt kooperieren, weil es hier zu Schnittmengen in den Bildungszielen kommt, ist sinnvoll. Auch wenn die Einrichtungen verwaltungsmäßig getrennt bleiben, wirken dennoch mehr und mehr Lehrkräfte, die hauptamtlich an Musikschulen angestellt sind, als Fachkräfte in Kindergärten (oft nur mit einem Teil ihrer Tätigkeit). Hier ist es ihnen dann möglich, auch solche Kinder anzusprechen, die ansonsten keinen Zugang zum Musikschulunterricht finden würden. Die gebotene Zusammenarbeit verschiedener Bildungsträger (darunter auch private Einrichtungen) im Bereich der Früherziehung mit Musik – Bewegung – Tanz stellt Lehrende wie auch Unterrichtskonzeption vor die Aufgabe, sich flexibel einzustellen:
- auf verschiedenartige, zeitlich, räumlich und materiell oft differierende Voraussetzungen,
- auf Gruppen unterschiedlicher Zusammensetzung und Größe (manchmal bis etwa 20 Kinder), teilweise altersgemischt,
- auf jeweils besondere Möglichkeiten, Notwendigkeiten oder auch Einschränkungen, die Eltern der Kinder mit anzusprechen.
Das Autoren-Team von „Musik und Tanz für Kinder“ hat sich in vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichen Arbeitssituationen sowie durch eine detaillierte Umfrage unter Lehrenden in deutschsprachigen Ländern über die sich ändernden Arbeitsbedingungen informiert. Die Neubearbeitung von „Musik und Tanz für Kinder“ reagiert auf die heute gegebenen Notwendigkeiten. Mit ihren Merkmalen und Angeboten kann sie allen Lehrenden, wo immer sie tätig sind, auch in Zukunft eine Grundlage für die erfolgreiche Arbeit in einem sich ständig entwickelnden Berufsfeld bieten.
Der Leitfaden zum Herunterladen
Der hier dargestellte Leitfaden zum Umgang mit „Musik und Tanz für Kinder“ im Unterricht ist ein Auszug aus dem Handbuch zum 1. Unterrichtsjahr – Teil I: Einführung, Kapitel 6 Allgemeine Hinweise zur Unterrichtsgestaltung (Handbuch zum 1. Unterrichtsjahr, S. 54–67).
Dieser Auszug steht auch kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung.